Studentenwerk Halle

Darum BAföG-Antrag stellen

Darum lohnt sich ein BAföG-Antrag immer!

Es gibt viele gute Gründe, einen BAföG-Antrag zustellen. Die wichtigsten erläutern wird Dir hier.

Die Hälfte ist geschenkt! Wirklich.
Im Leben bekommt Ihr nur selten etwas geschenkt. Beim BAföG ist das aber tatsächlich so: Wenn Ihr BAföG erhaltet, dann bekommt Ihr die Hälfte des BAföGs vom Staat wirklich geschenkt!
Den anderen Teil bekommt Ihr als zinsloses Darlehen, d. h. den müsst Ihr später zurückzahlen. Großer Vorteil: Ihr zahlt nur das Darlehen zurück, d. h. im Gegensatz zu allen anderen Krediten bzw. Darlehen müsst Ihr weder Zins noch Zinseszins zurückbezahlen.

Keine Überschuldung durch das Studium! Max. 10.010 € zurück zahlen.
Natürlich macht Ihr auch beim BAföG Schulden, nämlich den o. g. Darlehensteil, den Ihr später zurückzahlen müsst. Wenn Ihr viel und lange BAföG bekommt, kommt da auch einiges zusammen. Der Rückzahlbetrag ist aber beim BAföG auf 10.010 € gedeckelt, d. h. egal wieviel BAföG-Darlehen Ihr bekommt, Ihr müsst immer nur maximal 10.010 € zurück zahlen.
Klingt viel? Ist es auch. Im Vergleich zu anderen Darlehen aber wirklich noch überschaubar. Schaut Euch dazu das untenstehende Beispiel an.

Kleine Beträge und erst 5 Jahre nach Eurem Abschluss zurück zahlen!
Der Rückzahlungszeitraum beginnt erst 5 Jahre nach der sogenannten Förderungshöchstdauer. Wenn Ihr in der Regelstudienzeit bleibt und keine Fachrichtungswechsel im Studium habt, entspricht die Förderungshöchstdauer in den meisten Fällen auch Eurer Studiendauer. 
Ihr habt also 5 Jahre Zeit, einen Job zu finden und erstmal Eure Träume zu verwirklichen (Wohnung, Auto, Reisen ...). 
Danach zahlt Ihr Euer BAföG-Darlehen in überschaubaren 77 Monatsraten von 130 Euro ab. Sofern Ihr auf Antrag wegen geringen Einkommens Monatsraten von weniger als 130 Euro leistet, seid Ihr auch dann schon nach 77 Monatsraten schuldenfrei, wenn tatsächlich weniger als 10.010 Euro zurückgezahlt wurden
Wenn Ihr in Eurem Job wenig verdient (Faustregel: weniger als 1.200 € monatlich), könnt Ihr die Rückzahlung auch aufschieben. Seid Ihr zu diesem Zeitpunkt schon Eltern, so wird Euer Kind bzw. werden Eure Kinder auch auf dieses Einkommen angerechnet.
Wenn Ihr gut verdient (und Euch vllt. von Euren Eltern und Großeltern noch etwas leihen könnt), könnt Ihr auch das gesamte Darlehen mit einer einzigen Zahlung zurückzahlen. Durch diese Einmalzahlung könnt Ihr bis zu mehrere Tausend Euro sparen!

Diese Regelungen bietet Euch keine andere Möglichkeit der Studienfinanzierung! 
Auch wenn die Antragstellung kompliziert und aufwendig ist: Es lohnt sich! 

BAföG im Vergleich mit einem anderen beliebten Kredit

Es gibt viele Darlehen oder Kredite zur Studienfinanzierung. Doch in einem Punkt sind sich Fachpresse und Hochschulen mit den Studentenwerken einig: BAföG sollte aufgrund seiner einzigartigen Konditionen immer als Erstes beantragt werden. Nur wenn das BAföG zur Finanzierung ausscheidet, solltet Ihr andere Produkte erwägen.
Wieso das so ist, zeigt der Vergleich mit einem beliebten und häufig genutzten Kredit:

 BAföGanderer Kredit
monatlicher Geldeingang auf dem Konto812 €650 €
Förderungsdauer (Regelstudienzeit Bachelor)6 Semester = 36 Monate6 Semester = 36 Monate
Gesamtbetrag29.232 €23.400 €
davon Darlehen14.616 €23.400 €
zzgl. Zinsen auf das Darlehen0 €rd. 16.800 €
Rückzahlungsbetrag maximal10.010 €rd. 40.200 €
Betrag, den Ihr geschenkt bekommt19.222 €0 €
Rückzahlung beginnt nach Förderungsdauer60 Monate18 bis 23 Monate

Böhmische Dörfer? Wir erklären Dir die Fachbegriffe!

BAföG: Abkürzung steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Wenn wir hier davon sprechen, dass Ihr BAföG bekommt, meinen wir der Geldbetrag, den Ihr monatlich auf Eurer Konto bekommt.

Darlehen: Form der Fremdfinanzierung, d. h. Ihr erhaltet von einem Dritten Geld und müsst dieses nach einer festgelegten Zeit normalerweise mit Zins und Zinseszins zurückzahlen. Wird im Alltag meist synonym mit Kredit verwendet.

Förderungshöchstdauer: Gibt an, wie lange Ihr förderberechtigt seid und hängt vom gewählten Studienfach ab. Im Regelfall entspricht diese der Regelstudienzeit. Wechselt Ihr während des Studiums das Studienfach oder braucht Ihr im Studium länger, wird das BAföG nur unter besonderen Voraussetzungen gewährt. Erkundigt Euch hierüber bei Eurem Amt!

Freibetrag: Der Betrag, den Du oder Deine Eltern verdienen können, ohne dass deren Einkommen auf Dein BAföG angerechnet wird.

Regelstudienzeit: Semesterzahl, die für das Absolvieren eines Vollzeitstudiengangs benötigt wird. Die Regelstudienzeit variiert also von Studienfach zu Studienfach.

Zins: Entgelt, dass Ihr bezahlt, damit Euch ein Dritter Geld leihweise überlässt.

Formlosen Antrag stellen

→ zur Datenschutzerklärung

Im Rahmen der Antragstellung BAföG und ggfs. späterer Ausbildungsförderung erheben wir von Euch personenbezogene Daten. Informiert Euch zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung!

Kontakt

Matthias Müller

Abteilungsleiter BAföG-Amt

Tel: +49 345 6847200

m.mueller@studentenwerk-halle.de

Ort

Amt für Ausbildungsförderung

Wolfgang-Langenbeck-Straße 3
06120 Halle (Saale)

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