Studentenwerk Halle

Darum BAföG-Antrag stellen

Darum lohnt sich ein BAföG-Antrag immer!

Es gibt viele gute Gründe, einen BAföG-Antrag zustellen. Die wichtigsten erläutern wird Dir hier.

Die Hälfte ist geschenkt! Wirklich.
Im Leben bekommst du nur selten etwas geschenkt. Beim BAföG ist das aber tatsächlich so: Wenn du BAföG erhältst, dann bekommst du die Hälfte des BAföGs vom Staat wirklich geschenkt!
Den anderen Teil bekommst du als zinsloses Darlehen, d. h. den musst du später zurückzahlen. Großer Vorteil: Du zahlst nur das Darlehen zurück, d. h. im Gegensatz zu allen anderen Krediten bzw. Darlehen musst du weder Zins noch Zinseszins zurückzahlen.

Keine Überschuldung durch das Studium! Max. 10.010 € zurück zahlen.
Natürlich machst du auch beim BAföG Schulden, nämlich den o. g. Darlehensteil, den du später zurückzahlen musst. Wenn du viel und lange BAföG bekommst, kommt da auch einiges zusammen. Der Rückzahlbetrag ist aber beim BAföG auf 10.010 € gedeckelt, d. h. egal wieviel BAföG-Darlehen du bekommst, du musst immer nur maximal 10.010 € zurück zahlen.
Klingt viel? Ist es auch. Im Vergleich zu anderen Darlehen aber wirklich noch überschaubar. Schau dir dazu das untenstehende Beispiel an.

Kleine Beträge und erst 5 Jahre nach deinem Abschluss zurück zahlen!
Der Rückzahlungszeitraum beginnt erst 5 Jahre nach der sogenannten Förderungshöchstdauer. Wenn du in der Regelstudienzeit bleibst und keine Fachrichtungswechsel im Studium hast, entspricht die Förderungshöchstdauer in den meisten Fällen auch deiner Studiendauer.
Du hast also 5 Jahre Zeit, einen Job zu finden und erstmal deine Träume zu verwirklichen (Wohnung, Auto, Reisen ...). 
Danach zahlst du dein BAföG-Darlehen in überschaubaren 77 Monatsraten von 130 Euro ab. Sofern du auf Antrag wegen geringen Einkommens Monatsraten von weniger als 130 Euro leistest, bist du auch dann schon nach 77 Monatsraten schuldenfrei, wenn tatsächlich weniger als 10.010 Euro zurückgezahlt wurden.
Wenn du in einem Job wenig verdienst (Faustregel: weniger als 1.200 € monatlich), kannst du die Rückzahlung auch aufschieben. Hast du zu diesem Zeitpunkt schon ein Kind, so wird dein Kind bzw. werden deine Kinder auch auf dieses Einkommen angerechnet.
Wenn du gut verdienst (und dir vllt. von deinen Eltern und Großeltern noch etwas leihen kannst), kannst du auch das gesamte Darlehen mit einer einzigen Zahlung zurückzahlen. Durch diese Einmalzahlung kannst du bis zu mehrere Tausend Euro sparen!

Keine andere Studienfinanzierung bietet dir diese Regelung!
Auch wenn die Antragstellung kompliziert und aufwendig erscheint: Es lohnt sich! 

BAföG im Vergleich mit einem anderen beliebten Kredit

Es gibt viele Darlehen oder Kredite zur Studienfinanzierung. Doch in einem Punkt sind sich Fachpresse und Hochschulen mit den Studentenwerken einig: BAföG sollte aufgrund seiner einzigartigen Konditionen immer als Erstes beantragt werden. Nur wenn das BAföG zur Finanzierung ausscheidet, solltest du andere Produkte erwägen.
Wieso das so ist, zeigt der Vergleich mit einem beliebten und häufig genutzten Kredit:

 BAföGanderer Kredit
monatlicher Geldeingang auf dem Konto812 €650 €
Förderungsdauer (Regelstudienzeit Bachelor)6 Semester = 36 Monate6 Semester = 36 Monate
Gesamtbetrag29.232 €23.400 €
davon Darlehen14.616 €23.400 €
zzgl. Zinsen auf das Darlehen0 €rd. 16.800 €
Rückzahlungsbetrag maximal10.010 €rd. 40.200 €
Betrag, den du geschenkt bekommst19.222 €0 €
Rückzahlung beginnt nach Förderungsdauer60 Monate18 bis 23 Monate

Böhmische Dörfer? Wir erklären dir die Fachbegriffe!

BAföG: Abkürzung steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Wenn wir hier davon sprechen, dass du BAföG bekommst, meinen wir den Geldbetrag, den du monatlich auf dein Konto bekommst.

Darlehen: Form der Fremdfinanzierung, d. h. du erhältst von einem Dritten Geld und musst dieses nach einer festgelegten Zeit normalerweise mit Zins und Zinseszins zurückzahlen. Wird im Alltag meist synonym mit Kredit verwendet.

Förderungshöchstdauer: Gibt an, wie lange du förderberechtigt bist und hängt vom gewählten Studienfach ab. Im Regelfall entspricht diese der Regelstudienzeit. Wechselst du während des Studiums das Studienfach oder brauchst du im Studium länger, wird das BAföG nur unter besonderen Voraussetzungen gewährt. Erkundige dich hierüber bei deinem Amt!

Freibetrag: Der Betrag, den du oder deine Eltern verdienen können, ohne dass deren Einkommen auf dein BAföG angerechnet wird.

Regelstudienzeit: Semesterzahl, die für das Absolvieren eines Vollzeitstudiengangs benötigt wird. Die Regelstudienzeit variiert also von Studienfach zu Studienfach.

Zins: Entgelt, dass du bezahlst, damit dir ein Dritter Geld leihweise überlässt.

Formlosen Antrag stellen

→ zur Datenschutzerklärung

Im Rahmen der Antragstellung BAföG und ggfs. späterer Ausbildungsförderung erheben wir von dir personenbezogene Daten. Informiere dich zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung!

Kontakt

Matthias Müller

Abteilungsleiter BAföG-Amt

Tel: +49 345 6847200

m.mueller@studentenwerk-halle.de

Ort

Amt für Ausbildungsförderung

Wolfgang-Langenbeck-Straße 3
06120 Halle (Saale)

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