Studentenwerk Halle

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Mietanpassungen in unseren Wohnheimen - Kommentar des Geschäftsführers

Zum 01.04.2023 werden Mietanpassungen in unseren Wohnheimen durchgeführt. Hier lest ihr den Kommentar vom Geschäftsführer des Studentenwerks Halle.

Sehr geehrte Wohnheimbewohner, sehr geehrte Studierendenräte,

sicher hat Sie unser Schreiben über unsere geplante Mietpreisanpassung überrascht und stellt Sie vor eine weitere Herausforderung Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ich kann die Wahrnehmung, dass die Mietanpassung sehr hoch ausfällt, nachvollziehen. Und auch die Tatsache, dass Studierende auf günstige Mieten angewiesen sind, kann ich persönlich als Vater studierender Kinder bestätigen.

Warum war dieser Schritt der Mieterhöhung dennoch notwendig? Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass wir die vorgenommene Mietanpassung umfangreich geprüft und abgewogen haben. Hierbei spielen natürlich die stark gestiegenen Energiekosten eine Hauptrolle. Von einem Rückgang der Energiekosten kann derzeit keine Rede sein, da wir uns noch bis zum Jahresende in entsprechenden Preisbindungen befinden.

Ebenso sind auch die Bau- und Instandhaltungskosten sehr stark gestiegen. Diese fließen in die Kalkulation der Grundmiete ein und gewährleisten die regelmäßige Instandhaltung und Sanierung unserer Objekte. Wir sind Eigentümer der Wohngebäude und müssen diese regelmäßig warten und in einem guten Erhaltungszustand bewahren. Zumeist handelt es sich um ältere Bausubstanz. D.h., Dächer müssen renoviert werden, Installationen erneuert usw. Ich möchte hier auf Details nicht eingehen, aber wer unsere diesbezüglichen Aktivitäten am Wohnheim Landrain, in Köthen und Bernburg beobachtet hat, weiß, von welchen Maßnahmen ich spreche. Derzeit errichten wir weiteren studentischen Wohnraum in der Emil-Abderhalden-Straße in Halle. Der Baukostenindex ist allein im Jahre 2022 um ca. 17 % gestiegen.

Weiterhin musste auch die seit 2009 nicht mehr angepasste Möblierungspauschale auf ein Niveau gebracht werden, welche eine Anschaffung von neuem Mobiliar in ausreichendem Maße zulässt. Mit der derzeitigen äußerst günstigen Möblierungspauschale können wir die notwendigen Maßnahmen nicht nachhaltig und im notwendigen Umfang durchführen. Zudem werden regelmäßig Neumöblierungen durchgeführt. Wenn wir in die Vergangenheit schauen hat es im Bereich der Möblierungspauschalen auch schon Anpassungen nach unten gegeben, auch wenn es lange her ist.

Daher versichere ich Ihnen: Sollten sich die derzeit extrem hohen Energiekosten in Zukunft nachhaltig wieder verringern – sei es durch Senkung der Einstandspreise oder durch Verringerung Ihres Energiebedarfs – würde sich daraus eine weitere Anpassung (diesmal nach unten) ergeben.

Das Studentenwerk verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Es ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mit der Bereitstellung von Wohnraum folgen wir unserem gesetzlichen Auftrag und verfolgen dabei, im Unterschied zu sonstigen Marktteilnehmern, keinerlei Gewinnerzielungsabsicht. Wir erhalten für diesen Bereich derzeit keine staatlichen Zuschüsse, so dass wir uns treffende Kostensteigerungen an die Mieter weiter geben müssen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Mieterhöhung, welche in unserem Wirtschaftsplan 2023 einkalkuliert und vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 09.12.2022 beschlossen wurde, nicht beschränken können und so wie von uns angekündigt durchführen müssen.

Zur Orientierung möchte ich darauf hinweisen, dass sich unsere bisherige Durchschnittsgesamtmiete im Vergleich zu allen anderen Studenten- und Studierendenwerken am untersten Rand der Skala bewegt (Quelle: dsw_zahlenspiegel_2021_2022.pdf (studentenwerke.de)). Sie erreicht auch nach Erhöhung – von Ausnahmefällen abgesehen – bei Weitem nicht die Wohnungspauschale nach § 13 Abs. 2 BAföG (diese beträgt 360 Euro).

Nach Abwägung aller bekannten Faktoren bin ich nach wie vor von der Angemessenheit der Erhöhung überzeugt. Gleichwohl sehe ich aber, dass nun, wie eingangs erwähnt, viele Wohnheimbewohner vor neuen finanziellen Herausforderungen stehen. Bitte scheuen Sie sich nicht und kontaktieren Sie unsere kostenfreie Sozialberatung, die zu vielfältigen Studien- und Alltagsfragen berät, vor allem zur Studienfinanzierung sowie zu Ansprüchen gegenüber Leistungsträgern.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und stehe bei Rückfragen gern zur Verfügung.

Detlef Kohrs
Geschäftsführer Studentenwerk Halle

Veranstaltungen für und von Studentinnen und Studenten

Mietanpassungen in unseren Wohnheimen - Kommentar des Geschäftsführers

Zum 01.04.2023 werden Mietanpassungen in unseren Wohnheimen durchgeführt. Hier lest ihr den Kommentar vom Geschäftsführer des Studentenwerks Halle.

Sehr geehrte Wohnheimbewohner, sehr geehrte Studierendenräte,

sicher hat Sie unser Schreiben über unsere geplante Mietpreisanpassung überrascht und stellt Sie vor eine weitere Herausforderung Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ich kann die Wahrnehmung, dass die Mietanpassung sehr hoch ausfällt, nachvollziehen. Und auch die Tatsache, dass Studierende auf günstige Mieten angewiesen sind, kann ich persönlich als Vater studierender Kinder bestätigen.

Warum war dieser Schritt der Mieterhöhung dennoch notwendig? Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass wir die vorgenommene Mietanpassung umfangreich geprüft und abgewogen haben. Hierbei spielen natürlich die stark gestiegenen Energiekosten eine Hauptrolle. Von einem Rückgang der Energiekosten kann derzeit keine Rede sein, da wir uns noch bis zum Jahresende in entsprechenden Preisbindungen befinden.

Ebenso sind auch die Bau- und Instandhaltungskosten sehr stark gestiegen. Diese fließen in die Kalkulation der Grundmiete ein und gewährleisten die regelmäßige Instandhaltung und Sanierung unserer Objekte. Wir sind Eigentümer der Wohngebäude und müssen diese regelmäßig warten und in einem guten Erhaltungszustand bewahren. Zumeist handelt es sich um ältere Bausubstanz. D.h., Dächer müssen renoviert werden, Installationen erneuert usw. Ich möchte hier auf Details nicht eingehen, aber wer unsere diesbezüglichen Aktivitäten am Wohnheim Landrain, in Köthen und Bernburg beobachtet hat, weiß, von welchen Maßnahmen ich spreche. Derzeit errichten wir weiteren studentischen Wohnraum in der Emil-Abderhalden-Straße in Halle. Der Baukostenindex ist allein im Jahre 2022 um ca. 17 % gestiegen.

Weiterhin musste auch die seit 2009 nicht mehr angepasste Möblierungspauschale auf ein Niveau gebracht werden, welche eine Anschaffung von neuem Mobiliar in ausreichendem Maße zulässt. Mit der derzeitigen äußerst günstigen Möblierungspauschale können wir die notwendigen Maßnahmen nicht nachhaltig und im notwendigen Umfang durchführen. Zudem werden regelmäßig Neumöblierungen durchgeführt. Wenn wir in die Vergangenheit schauen hat es im Bereich der Möblierungspauschalen auch schon Anpassungen nach unten gegeben, auch wenn es lange her ist.

Daher versichere ich Ihnen: Sollten sich die derzeit extrem hohen Energiekosten in Zukunft nachhaltig wieder verringern – sei es durch Senkung der Einstandspreise oder durch Verringerung Ihres Energiebedarfs – würde sich daraus eine weitere Anpassung (diesmal nach unten) ergeben.

Das Studentenwerk verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Es ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mit der Bereitstellung von Wohnraum folgen wir unserem gesetzlichen Auftrag und verfolgen dabei, im Unterschied zu sonstigen Marktteilnehmern, keinerlei Gewinnerzielungsabsicht. Wir erhalten für diesen Bereich derzeit keine staatlichen Zuschüsse, so dass wir uns treffende Kostensteigerungen an die Mieter weiter geben müssen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Mieterhöhung, welche in unserem Wirtschaftsplan 2023 einkalkuliert und vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 09.12.2022 beschlossen wurde, nicht beschränken können und so wie von uns angekündigt durchführen müssen.

Zur Orientierung möchte ich darauf hinweisen, dass sich unsere bisherige Durchschnittsgesamtmiete im Vergleich zu allen anderen Studenten- und Studierendenwerken am untersten Rand der Skala bewegt (Quelle: dsw_zahlenspiegel_2021_2022.pdf (studentenwerke.de)). Sie erreicht auch nach Erhöhung – von Ausnahmefällen abgesehen – bei Weitem nicht die Wohnungspauschale nach § 13 Abs. 2 BAföG (diese beträgt 360 Euro).

Nach Abwägung aller bekannten Faktoren bin ich nach wie vor von der Angemessenheit der Erhöhung überzeugt. Gleichwohl sehe ich aber, dass nun, wie eingangs erwähnt, viele Wohnheimbewohner vor neuen finanziellen Herausforderungen stehen. Bitte scheuen Sie sich nicht und kontaktieren Sie unsere kostenfreie Sozialberatung, die zu vielfältigen Studien- und Alltagsfragen berät, vor allem zur Studienfinanzierung sowie zu Ansprüchen gegenüber Leistungsträgern.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und stehe bei Rückfragen gern zur Verfügung.

Detlef Kohrs
Geschäftsführer Studentenwerk Halle