Das Studentenwerk Halle ist eine gemeinnützige Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle (Saale). Es betreut die ca. 30.000 Studierenden der folgenden Hochschulen:
Das Studentenwerk finanziert sich durch Mieteinnahmen aus Wohnheimen, durch Zuschüsse des Landes Sachsen-Anhalt allgemein und für den Vollzug des BAföG, durch Verkäufe in den Mensen und Cafebars, durch kommunale Zuschüsse für den Betrieb der Kitas sowie durch den Studentenwerksbeitrag, den die Studierenden jedes Semester entrichten (90 € je Semester).
Die Aufgaben des Studentenwerks Halle sind in § 2 des Studentenwerksgesetzes geregelt:
1. Errichtung und Betrieb von Verpflegungseinrichtungen,
2. Errichtung, Betrieb, Unterhaltung und Vermittlung von Wohnheimplätzen,
3. Beratung und Unterstützung von ausländischen Studierenden, Studierenden mit Kindern und Studierenden mit Behinderungen,
4. Förderung der internationalen Beziehungen zwischen den Studierenden,
5. psychosoziale Beratung,
6. Gewährung finanzieller Darlehen und Beihilfen,
7. Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen.
Das Studentenwerk Halle unterhält in Halle, Merseburg, Dessau, Bernburg und Köthen insgesamt 12 Mensen (ca. 1 Million Portionen pro Jahr), 4 Cafebars und 25 Wohnheime sowie drei Kindertageseinrichtungen in Köthen, Merseburg und Halle. Studierende der o.g. Hochschulen können die Sozialberatung und psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen. Das BAföG-Amt bearbeitet mit seinen rund 30 Mitarbeitern über 9.000 Anträge im Jahr.