Studentenwerk Halle

Arbeitslosengeld II

Als Studierende/r hast du in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgeldgesetzbuch II (SGB II; also Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft, Heizung usw.). Der Ausbildungsunterhalt ist durch deine Eltern zu leisten. Sind deine Eltern nicht oder nicht im vollen Umfang leistungsfähig, tritt an diese Stelle ganz oder teilweise das BAföG.

Anders kann das sein, wenn du beispielsweise

  • beurlaubt oder
  • länger erkrankt bist,
  • Härtefallregelungen greifen oder
  • du Anspruch auf sogenannte Mehrbedarfe hast, z. B. in der Schwangerschaft oder weil du alleinerziehend bist.

Zu diesen und allen anderen Ausnahmeregelungen berät dich unsere Sozialberatung.

Ort

Studentenwerk Halle - Verwaltung

Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle

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