Studentenwerk Halle

Arbeitslosengeld II

Als Studierende habt Ihr in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgeldgesetzbuch II (SGB II; also Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft, Heizung usw.). Der Ausbildungsunterhalt ist durch Eure Eltern zu leisten. Sind Eure Eltern nicht oder nicht im vollen Umfang leistungsfähig, tritt an diese Stelle ganz oder teilweise das BAföG.

Anders kann das sein, wenn Ihr beispielsweise

  • beurlaubt oder 
  • länger erkrankt seid,
  • Härtefallregelungen greifen oder
  • Ihr Anspruch auf sogenannte Mehrbedarfe habt, z. B. in der Schwangerschaft oder weil Ihr alleinerziehend seid.

Zu diesen und allen anderen Ausnahmeregelungen berät Euch Eure Sozialberatung.