Studentenwerk Halle - Verwaltung
Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle
Als Studierende/r hast du in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgeldgesetzbuch II (SGB II; also Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft, Heizung usw.). Der Ausbildungsunterhalt ist durch deine Eltern zu leisten. Sind deine Eltern nicht oder nicht im vollen Umfang leistungsfähig, tritt an diese Stelle ganz oder teilweise das BAföG.
Anders kann das sein, wenn du beispielsweise
Zu diesen und allen anderen Ausnahmeregelungen berät dich unsere Sozialberatung.