Studentenwerk Halle - Verwaltung
Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle
Studentenwerk Halle
Als Studierende habt Ihr in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgeldgesetzbuch II (SGB II; also Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft, Heizung usw.). Der Ausbildungsunterhalt ist durch Eure Eltern zu leisten. Sind Eure Eltern nicht oder nicht im vollen Umfang leistungsfähig, tritt an diese Stelle ganz oder teilweise das BAföG.
Anders kann das sein, wenn Ihr beispielsweise
Zu diesen und allen anderen Ausnahmeregelungen berät Euch Eure Sozialberatung.