Studentenwerk Halle
Ein Studium mit einer gesundheitlichen Einschränkung ist in Bezug auf geeignete Studien- und Lebensbedingungen am Hochschulort erfahrungsgemäß sehr aufwendig. Euer Studentenwerk Halle ist gemeinsam mit den Hochschulen bemüht, frühzeitige und umfassende Hilfestellungen zu geben. Das funktioniert nur dann optimal, wenn Ihr bereits vor Studienbeginn, beispielsweise wegen einer behinderungsgerechten Unterkunft in unseren Studentenwohnheimen auf uns zukommt. Wir haben an allen Standorten - mit Ausnahme von Köthen - behindertengerechten Wohnraum für Euch.
Wir arbeiten eng mit den Behindertenbeauftragten und den Beratungsstellen für Inklusion der Hochschulen zusammen. In regelmäßigen Arbeitstreffen stimmen wir uns ab, so dass Ihr keine unnötigen langen Wege habt.
Beratungsstelle für Inklusion Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg Studieren und promovieren mit chronischen Krankheiten/Behinderungen (uni-halle.de)
Behindertenbeauftragter BURG Giebichenstein Kunsthochschule Halle Behindertenbeauftragte (burg-halle.de)
Behindertenbeauftragter Hochschule Merseburg Studieren mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen: Hochschule Merseburg (hs-merseburg.de)
Behindertenbeauftragter Hochschule Anhalt Behindertenbeauftragter (hs-anhalt.de)
Auch beim Bezug von BAföG gibt es im Falle von Studierenden mit gesundheitlicher Einschränkung Besonderheiten zu beachten:
In allen Fällen gilt: Eure persönliche Situation ist entscheidend und kann nur in der Sozialberatung direkt im BAföG-Amt bewertet werden.
Vorrangig steht für Studierende mit gesundheitlicher Einschränkung zur Bestreitung der Ausbildungskosten das BAföG zur Verfügung. Eventueller zusätzlicher gesundheitlich bedingter Mehrbedarf für studienspezifische Hilfen kann im Rahmen des SGB XII auf entsprechenden Antrag gewährt werden.
Zu diesem Mehrbedarf zählen insbesondere
Alle Informationen zur Antragstellung sowie die jeweils zuständigen Träger erfahrt Ihr in unserer Sozialberatung. Wir beraten Euch ebenfalls zu eventuellen Ansprüchen wie Eingliederungshilfen und weiteren Ansprüche von Studierenden gemäß SGB II/XII.
Zahlreiche Stiftungen und Stipendien fördern insbesondere Studierende mit gesundheitlicher Einschränkung.
Eine Übersicht sowie Details, welchen Fokus die jeweiligen Stipendien oder Stiftungen für die Förderung gesetzt haben, erfahrt Ihr ebenfalls in einem persönlichen Beratungstermin.
Zur Nutzung des Sozialberatungskalenders erheben wir von Euch personenbezogene Daten. Informiert Euch zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung!