Vorrangig steht für Studierende mit gesundheitlicher Einschränkung zur Bestreitung der Ausbildungskosten das BAföG zur Verfügung. Eventueller zusätzlicher gesundheitlich bedingter Mehrbedarf für studienspezifische Hilfen kann im Rahmen des SGB XII auf entsprechenden Antrag gewährt werden.
Zu diesem Mehrbedarf zählen insbesondere
- behinderungsspezifische Hilfsmittel,
- Vorlesekräfte,
- Studienhelfer sowie
- Fahrtkosten.
Alle Informationen zur Antragstellung sowie die jeweils zuständigen Träger erfahrt Ihr in unserer Sozialberatung. Wir beraten Euch ebenfalls zu eventuellen Ansprüchen wie Eingliederungshilfen und weiteren Ansprüche von Studierenden gemäß SGB II/XII.