Studentenwerk Halle

Studieren mit gesundheitlichen Einschränkungen

Ein Studium mit einer gesundheitlichen Einschränkung ist in Bezug auf geeignete Studien- und Lebensbedingungen am Hochschulort erfahrungsgemäß sehr aufwendig. Euer Studentenwerk Halle ist gemeinsam mit den Hochschulen bemüht, frühzeitige und umfassende Hilfestellungen zu geben. Das funktioniert nur dann optimal, wenn Ihr bereits vor Studienbeginn, beispielsweise wegen einer behinderungsgerechten Unterkunft in unseren Studentenwohnheimen auf uns zukommt. Wir haben an allen Standorten - mit Ausnahme von Köthen - behindertengerechten Wohnraum für Euch.

Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen für Inklusion der Hochschulen

Wir arbeiten eng mit den Behindertenbeauftragten und den Beratungsstellen für Inklusion der Hochschulen zusammen. In regelmäßigen Arbeitstreffen stimmen wir uns ab, so dass Ihr keine unnötigen langen Wege habt.

Beratungsstelle für Inklusion Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg Studieren und promovieren mit chronischen Krankheiten/Behinderungen (uni-halle.de)

Behindertenbeauftragter BURG Giebichenstein Kunsthochschule Halle Behindertenbeauftragte (burg-halle.de)

Behindertenbeauftragter Hochschule Merseburg Studieren mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen: Hochschule Merseburg (hs-merseburg.de)

Behindertenbeauftragter Hochschule Anhalt Behindertenbeauftragter (hs-anhalt.de)

Besonderheiten beim BAföG

Auch beim Bezug von BAföG gibt es im Falle von Studierenden mit gesundheitlicher Einschränkung Besonderheiten zu beachten:

  • Der sog. Härtefreibetrag ist die Gewährung eines zusätzlichen Freibetrages vom Einkommen der Elternteile bzw. des Ehepartners.
  • Das Amt für Ausbildungsförderung kann im Falle einer Behinderung auf Antrag die Vorlage des Leistungsnachweises, der normalerweise zum Ende des 4. Fachsemesters erbracht werden muss, zu einem späteren Zeitpunkt zulassen.
  • Im Falle einer Studienzeitverzögerung, für die eine Behinderung ursächlich ist, kann eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus auf Antrag gewährt werden.
  • Ausbildungsförderung wird für bis zu drei Monate auch geleistet, wenn Studierende aufgrund von Krankheit einer Ausbildung nicht nachgehen können.

In allen Fällen gilt: Eure persönliche Situation ist entscheidend und kann nur in der Sozialberatung direkt im BAföG-Amt bewertet werden.

Krankheits- bzw. behinderungsbedingter Mehrbedarfs

Vorrangig steht für Studierende mit gesundheitlicher Einschränkung zur Bestreitung der Ausbildungskosten das BAföG zur Verfügung. Eventueller zusätzlicher gesundheitlich bedingter Mehrbedarf für studienspezifische Hilfen kann im Rahmen des SGB XII auf entsprechenden Antrag gewährt werden.

Zu diesem Mehrbedarf zählen insbesondere

  • behinderungsspezifische Hilfsmittel,
  • Vorlesekräfte,
  • Studienhelfer sowie
  • Fahrtkosten.

Alle Informationen zur Antragstellung sowie die jeweils zuständigen Träger erfahrt Ihr in unserer Sozialberatung. Wir beraten Euch ebenfalls zu eventuellen Ansprüchen wie Eingliederungshilfen und weiteren Ansprüche von Studierenden gemäß SGB II/XII.

Stipendien & Stiftungen

Zahlreiche Stiftungen und Stipendien fördern insbesondere Studierende mit gesundheitlicher Einschränkung. 

Eine Übersicht sowie Details, welchen Fokus die jeweiligen Stipendien oder Stiftungen für die Förderung gesetzt haben, erfahrt Ihr ebenfalls in einem persönlichen Beratungstermin.

→ zur Datenschutzerklärung

Zur Nutzung des Sozialberatungskalenders erheben wir von Euch personenbezogene Daten. Informiert Euch zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung!

Kontakt

Dr. Anke Eichrodt

Bereichsleiterin Soziales

Tel: +49 345 6847411

a.eichrodt@studentenwerk-halle.de

Ort

Studentenwerk Halle - Verwaltung

Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle

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Stura der MLU

Universitätsplatz 7
08108 Halle

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Wohnheim 5 Merseburg Haus B

Eberhard-Leibnitz-Straße 1
06217 Merseburg

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Mensa Köthen

Fasanerieallee 1a
06366 Köthen

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