Darum lohnt sich ein BAföG-Antrag immer!
Es gibt viele gute Gründe, einen BAföG-Antrag zu stellen. Die wichtigsten erläutern wird dir hier.
Die Hälfte ist geschenkt! Wirklich.
Im Leben bekommst du nur selten etwas geschenkt. Beim BAföG ist das aber tatsächlich so: Wenn du BAföG erhältst, dann bekommst du die Hälfte des BAföGs vom Staat wirklich geschenkt!
Den anderen Teil bekommst du als zinsloses Darlehen, d. h. den musst du später zurückzahlen. Großer Vorteil: Du zahlst nur das Darlehen zurück, d. h. im Gegensatz zu allen anderen Krediten bzw. Darlehen musst du weder Zins noch Zinseszins zurückzahlen.
Keine Überschuldung durch das Studium! Max. 10.010 € zurück zahlen.
Egal wieviel BAföG-Darlehen du bekommst, du musst immer nur maximal 10.010 € zurück zahlen. Im Vergleich zu anderen Darlehen ist das aber wirklich noch überschaubar. Schau dir dazu das untenstehende Beispiel an.
Kleine Beträge und erst 5 Jahre nach deinem Abschluss zurück zahlen!
Der Rückzahlungszeitraum beginnt erst 5 Jahre nach der sogenannten Förderungshöchstdauer. Wenn du in der Regelstudienzeit bleibst und keine Fachrichtungswechsel im Studium hast, entspricht die Förderungshöchstdauer in den meisten Fällen auch deiner Studiendauer.
Du hast also fünf Jahre Zeit, einen Job zu finden und erstmal deine Träume zu verwirklichen (Wohnung, Auto, Reisen ...).
Danach zahlst du dein BAföG-Darlehen in überschaubaren 77 Monatsraten von 130 Euro ab. Sofern du auf Antrag wegen geringen Einkommens Monatsraten von weniger als 130 Euro leistest, bist du auch dann schon nach 77 Monatsraten schuldenfrei, wenn tatsächlich weniger als 10.010 Euro zurückgezahlt wurden.
Wenn du in einem Job wenig verdienst (Faustregel: weniger als 1.200 € monatlich), kannst du die Rückzahlung auch aufschieben. Hast du zu diesem Zeitpunkt schon ein Kind, so wird dein Kind bzw. werden deine Kinder auch auf dieses Einkommen angerechnet.
Wenn du gut verdienst (und dir vielleicht von deinen Eltern und Großeltern noch etwas leihen kannst), kannst du auch das gesamte Darlehen mit einer einzigen Zahlung zurückzahlen. Durch diese Einmalzahlung kannst du bis zu mehrere Tausend Euro sparen!
Keine andere Studienfinanzierung bietet dir diese Regelung!
Die Antragstellung mag zu Beginn etwas nervig sein aber es lohnt sich!
BAföG im Vergleich mit einem anderen beliebten Kredit
Es gibt viele Darlehen oder Kredite zur Studienfinanzierung. Doch in einem Punkt sind sich Fachpresse und Hochschulen mit den Studentenwerken einig: BAföG sollte aufgrund seiner einzigartigen Konditionen immer als Erstes beantragt werden. Nur wenn das BAföG zur Finanzierung ausscheidet, solltest du andere Produkte erwägen.
Wieso das so ist, zeigt der Vergleich mit einem beliebten und häufig genutzten Kredit:
| BAföG | anderer Kredit | |
|---|---|---|
| monatlicher Geldeingang auf dem Konto | 812 € | 650 € |
| Förderungsdauer (Regelstudienzeit Bachelor) | 6 Semester = 36 Monate | 6 Semester = 36 Monate |
| Gesamtbetrag | 29.232 € | 23.400 € |
| davon Darlehen | 14.616 € | 23.400 € |
| zzgl. Zinsen auf das Darlehen | 0 € | rd. 16.800 € |
| Rückzahlungsbetrag maximal | 10.010 € | rd. 40.200 € |
| Betrag, den du geschenkt bekommst | 19.222 € | 0 € |
| Rückzahlung beginnt nach Förderungsdauer | 60 Monate | 18 bis 23 Monate |
Böhmische Dörfer? Wir erklären dir die Fachbegriffe!
BAföG: Abkürzung steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Wenn wir hier davon sprechen, dass du BAföG bekommst, meinen wir den Geldbetrag, den du monatlich auf dein Konto bekommst.
Darlehen: Form der Fremdfinanzierung, d. h. du erhältst von einem Dritten Geld und musst dieses nach einer festgelegten Zeit normalerweise mit Zins und Zinseszins zurückzahlen. Wird im Alltag meist synonym mit Kredit verwendet.
Förderungshöchstdauer: Gibt an, wie lange du förderberechtigt bist und hängt vom gewählten Studienfach ab. Im Regelfall entspricht diese der Regelstudienzeit. Wechselst du während des Studiums das Studienfach oder brauchst du im Studium länger, wird das BAföG nur unter besonderen Voraussetzungen gewährt. Erkundige dich hierüber bei deinem Amt!
Freibetrag: Der Betrag, den du oder deine Eltern verdienen können, ohne dass deren Einkommen auf dein BAföG angerechnet wird.
Regelstudienzeit: Semesterzahl, die für das Absolvieren eines Vollzeitstudiengangs benötigt wird. Die Regelstudienzeit variiert also von Studienfach zu Studienfach.
Zins: Entgelt, dass du bezahlst, damit dir ein Dritter Geld leihweise überlässt.
Formlosen Antrag stellen
- BAfoeG-Antrag.pdf
Formloser Antrag zur fristwahrenden BAföG-Antragstellung
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