

Die Studienstarthilfe von einmalig 1.000 Euro kannst du beantragen, wenn du bei Studienbeginn unter 25 Jahren alt bist und dich erstmalig an einer Hochschule immatrikulierst.
Voraussetzung ist, dass du im Monat vor Beginn der Ausbildung bestimmte Sozialleistungen bezogen hast, z.B. Bürgergeld oder Wohngeld.
Sie wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Auch die Nationalität spielt keine Rolle.
Sie kann nur über BAföG-Digital beantragt werden.
Der Antrag muss spätestens am Ende des dem Studienbeginn folgenden Monats gestellt sein. Beispiel: Du beginnst dein Studium im Oktober - dann muss der Antrag bis zum 30. November eingereicht worden sein.
Hier findest du nähere Infos zur Studienstarthilfe.