Auslandsförderung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Euch eine vollständige Ausbildung oder ein Teil der Ausbildung im Ausland gefördert werden.
Für die Förderung einer Auslandsausbildung sind bestimmte Förderungsämter als Auslandsämter zuständig. Jedes der insgesamt 18 Auslandsämter ist für einen bestimmten ausländischen Staat oder mehrere ausländische Staaten zuständig. Welches Amt über die Förderung Ihrer Auslandsausbildung entscheidet, erfahrt Ihr unter www.bafög.de.
Das Studentenwerk Halle ist zuständig für die Förderung von Studierenden in Finnland.
Auslandsförderung in Finnland
Speziell zu Euren Fragen rund um die Auslandsförderung in Finnland haben wir für Euch folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: bafoeg.finnland(at)studentenwerk-halle.de.
Voraussetzungen
Um Förderung für ein Studium in Finnland zu erhalten, müsst Ihr zusätzlich zu den üblichen Förderungsvoraussetzungen (für BAföG in Deutschland) noch weitere Bedingungen erfüllen. Hierzu gehören insbesondere:
1. Das Auslandsstudium muss der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich sein. Der Nachweis der Förderlichkeit der Auslandsausbildung erfolgt durch eine gutachtliche Stellungnahme Eurer Ausbildungsstätte im Inland innerhalb des von Euch einzureichenden Formblattes 6. Eine gutachtliche Stellungnahme ist nur dann nicht erforderlich, wenn Ihr die Teilnahme an einem offiziellen Austauschprogramm der EU, z. B. Erasmus/Sokrates, nachweisen könnt oder Ihr Euer Studium von Anfang an im Ausland absolviert (dann ist eine Gleichwertigkeit erforderlich).
2. Zusätzliche Voraussetzung für eine Förderung im Ausland ist die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildungsstätte mit der entsprechenden inländischen Ausbildungsstätte.
3. Das Auslandsstudium muss zumindest teilweise auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit anrechenbar sein.
Unter besonderen Voraussetzungen ist auch die Förderung eines Praktikums in Finnland möglich.
Dauer
Wird das Studium unmittelbar in einem Land der Europäischen Union aufgenommen oder fortgesetzt, besteht in der Regel ein grundsätzlicher Anspruch auf Auslands-BAföG für die gesamte Regelstudienzeit, auch wenn das Studium in einem Land der Europäischen Union abgeschlossen wird.
Die Auslands-BAföG-Förderung in einem Land außerhalb der Europäischen Union wird dagegen in der Regel nur für ein Jahr gewährt. In bestimmten Fällen kann diese Förderung auch für weitere drei Semester bewilligt werden, wenn der Besuch an der ausländischen Hochschule für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist.
Höhe der Förderung
Die Leistung von Ausbildungsförderung in Finnland erfolgt nach den inländischen Bedarfssätzen nebst einer Pauschale für die Reisekosten.
Da die Bedarfsfestsetzung somit höher als im Inland ausfällt, können auch solche Auszubildende während des Auslandsaufenthaltes gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten. Also: Antrag stellen lohnt sich!
Beantragung
Ihr müsst wie bei der Beantragung von Förderungsmitteln im Inland einen vollständigen Antrag einreichen. Dieser umfasst das Formblatt 1 sowie das/die Formblätter 3 bezüglich der Erklärung Eurer Eltern. Zusätzlich ist das Formblatt 6 auszufüllen.
Sämtliche der genannten Formblätter findet Ihr auf der BAföG-Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.bafög.de).
Eure Anträge sollen mindestens sechs Monate vor Beginn Eures Auslandsstudiums gestellt werden. Das ist aber kein Muss: Wenn Ihr erst zu einem späteren Zeitpunkt Eure Zusage bekommt, kann der Antrag auch später gestellt werden. Eine Auslandsförderung für den gesamten Zeitraum der Auslandsausbildung kann aber nur dann geleistet werden, wenn der Antrag spätestens im ersten Monat der Auslandsausbildung bei uns eingeht.
Sobald uns Eure Antragsunterlagen für Eurer Studium in Finnland vorliegen, senden wir Euch alle weiteren notwendigen Unterlagen auf dem Postweg zu.
Hotline: 0800 6847209
Fragen? Ruft uns kostenfrei* an!
Wochentags von 9.00 bis 17.00 Uhr
*Gebührenfrei aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.
Kontakt
Tobias Bergmann
Sachbearbeiter Auslandsförderung
Tel: +49 345 6847106
Elisabeth Elzschich
Sachbearbeiterin Auslandsförderung
Tel: +49 345 6847112