Studentenwerk Halle - Verwaltung
Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle
Normalerweise hast du als Studierende/r keinen Anspruch auf Wohngeld (nach § 20 Abs. 2 Wohngeldgesetz). Deine Mietkosten werden als Pauschale durch das BAföG gewährt.
Es kann aber Ausnahmen geben, beispielsweise wenn:
Um zu klären, ob du einen Anspruch auf Wohngeld hast, komm bitte in die Sozialberatung oder wende dich direkt an die jeweils zuständige Wohngeldstelle.