Studentenwerk Halle

Wohngeld

Normalerweise hast du als Studierende/r keinen Anspruch auf Wohngeld (nach § 20 Abs. 2 Wohngeldgesetz). Deine Mietkosten werden als Pauschale durch das BAföG gewährt. 

Es kann aber Ausnahmen geben, beispielsweise wenn:

  • Du keinen Anspruch auf BAföG dem Grunde nach hast,
  • Du einen Anspruch auf BAföG nur als verzinsliches Bankdarlehen hast,
  • Du in sogenannten Mischhaushalten lebst oder
  • Du mit Kinder(n) studierst.

Um zu klären, ob du einen Anspruch auf Wohngeld hast, komm bitte in die Sozialberatung oder wende dich direkt an die jeweils zuständige Wohngeldstelle.
 

Ort

Studentenwerk Halle - Verwaltung

Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle

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