Studentenwerk Halle

Wohngeld

Normalerweise habt Ihr als Studierende keinen Anspruch auf Wohngeld (nach § 20 Abs. 2 Wohngeldgesetz). Eure Mietkosten werden als Pauschale durch das BAföG gewährt. 

Es kann aber Ausnahmen geben, beispielsweise wenn:

  • Ihr keinen Anspruch auf BAföG dem Grunde nach habt,
  • Ihr einen Anspruch auf BAföG nur als verzinsliches Bankdarlehen habt,
  • Ihr in sog. Mischhaushalten lebt oder 
  • Ihr mit Kinder(ern) studiert.

Um zu klären, ob Ihr einen Anspruch auf Wohngeld habt, kommt bitte in Eure Sozialberatung oder wendet Euch direkt an die jeweils zuständige Wohngeldstelle.