Studentenwerk Halle - Verwaltung
Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle
Studentenwerk Halle
Normalerweise habt Ihr als Studierende keinen Anspruch auf Wohngeld (nach § 20 Abs. 2 Wohngeldgesetz). Eure Mietkosten werden als Pauschale durch das BAföG gewährt.
Es kann aber Ausnahmen geben, beispielsweise wenn:
Um zu klären, ob Ihr einen Anspruch auf Wohngeld habt, kommt bitte in Eure Sozialberatung oder wendet Euch direkt an die jeweils zuständige Wohngeldstelle.