Studentenwerk Halle

Und so funktioniert die Wohnheimplatz-Bewerbung

  1. Lest die Richtlinien zum Antrags- und Vergabeverfahren von Wohnheimplätzen
  2. Informiert Euch darüber, was mit Euren Daten passiert und lest die Datenschutzerklärung
  3. Ruft das Portal zur Wohnheimplatz-Bewerbung auf und bewerbt Euch

Richtlinien zum Antrags- und Vergabeverfahren von Wohnheimplätzen

1. Antragsberechtigung

1.1 Antragsberechtigt sind Studierende, die ein Studium an den nachfolgend aufgeführten Hochschulen aufnehmen werden oder bereits immatrikuliert sind.

Die Antragsberechtigung bezieht sich auf folgende Hochschulen:

  • Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
  • Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle
  • Hochschule Anhalt
  • Hochschule Merseburg.

1.2 Antragsberechtigt sind Studierende von Hochschulen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Studentenwerkes Halle im Rahmen des bilateralen Austausches zwischen den Hochschulen bis maximal sechs Monate.

2. Antragsstellung, Fristen

Die Anträge für das Wintersemester sind bis zum 31. August und für das Sommersemester bis zum 28. Februar des laufenden Jahres zu stellen. Später eingehende Anträge können nur im Rahmen der vorgehaltenen Reservierungen gemäß Punkt 3.1 bis 3.2 oder möglicher noch freier Wohnheimplätze berücksichtigt werden. 

Die Anträge werden nach Eingang in einer Warteliste registriert.

3. Antragsbearbeitung, Angebotsunterbreitung

Die Unterbreitung von Wohnraumangeboten erfolgt per E-Mail nach der unter Punkt 2 genannten Warteliste unter Berücksichtigung sozialer und studienorganisatorisch bedingter Kriterien in der nachfolgend festgelegten Reihenfolge unter Berücksichtigung der Vereinbarungen mit den Hochschulen.

3.1 Kontingente im Rahmen der Vereinbarungen mit den Hochschulen

  • Reservierung von 10% der zum Semesterbeginn freien Plätze für Programm- und Austauschstudenten nach Vereinbarung mit den Hochschulen am Studienstandort,
  • Reservierung von 10% der zum Semesterbeginn freien Plätze für Studierende des Studienkollegs nach Vereinbarung mit den Hochschulen am Studienstandort,
  • Reservierung von 10 % der zum Semesterbeginn freien Plätze für NC-Studenten

3.2 Soziale und studienorganisatorische Kriterien

  • schwerbehinderte Studierende sowie Studierende mit Kind
  • Studienanfänger
  • Antragsteller, die ihr Masterstudium am Studienstandort beginnen
  • Studierende höherer Fachsemester, die im Rahmen ihrer Ausbildung bisher noch keinen Wohnheimplatz am Studienstandort in Anspruch genommen haben
  • internationale Promotionsstudenten
  • Promotionsstudenten
  • Antragsteller mit einer Immatrikulationsbescheinigung von Hochschulen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Studentenwerkes Halle im Rahmen des bilateralen Austausches zwischen den Bildungseinrichtungen und
  • Antragsteller mit Heimatwohnsitz am Studienstandort und/oder ab dem vollendeten 30. Lebensjahr erhalten erst ein Wohnraumangebot des Studentenwerkes Halle, wenn die vorher genannten Antragsteller mit Wohnraum versorgt sind. Antragsteller mit Heimatwohnsitz am Studienstandort müssen vor Abschluss eines Mietvertrages eine Vormieterbescheinigung vorlegen.

Die Wohnwünsche werden im Rahmen der freien Wohnplatzkapazität zum Vertragsbeginn nach der vorstehend genannten Reihenfolge bei der Angebotsunterbreitung berücksichtigt. 

Nichtäußerung oder nicht fristgerechte Rückäußerung gemäß Angebotsunterbreitung wird wie Ablehnung durch den Antragsteller behandelt. Der Antragsteller wird von der Warteliste gestrichen.

Hinweise zum Datenschutz

Zur Begründung, Aktualisierung, Durchführung und Beendigung von Mietverhältnissen in den Wohnheimen des Studentenwerkes Halle sowie zur Erhebung und Einziehung der Miete gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 StuWG  "Errichtung, Betrieb, Unterhaltung und Vermittlung von Wohnheimplätzen" werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen sowie gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (s. o. gesetzliche Aufgabe gemäß StuWG) vom Studentenwerk Halle sowie von der Fa. tl1 GmbH, welche die Online-Wohnheimanmeldung im Auftrag des Studentenwerkes Halle umsetzt, personenbezogene Daten erhoben. 

Bitte informiert Euch hierzu vor der Antragstellung in unserer Datenschutzerklärung.

Wichtige Dokumente rund um das studentische Wohnen

Kontakt

Sebastian Heubach

Hauptsachbearbeiter Kaufmännisches Gebäudemanagement/Wohnen

Tel: +49 345 6847 419

s.heubach@studentenwerk-halle.de

Ort

Studentenwerk Halle - Verwaltung

Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle

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