Sebastian Heubach
Hauptsachbearbeiter Kaufmännisches Gebäudemanagement/Wohnen
Tel: +49 345 6847 419
Das ist Lars. Lars möchte während seines Studiums im Studentenwohnheim wohnen, aber er weiß nicht, wie er das am besten anstellt. Keine Sorge, Lars, das ist ganz einfach. Wir helfen dir. Du fragst dich, ob alle Studentenwohnheime gleich sind? Nein, jedes Studentenwohnheim ist einzigartig.
So gibt es zum Beispiel Studentenwohnheime mit vielen und mit wenigen Mieterinnen. Du kannst aber auch in einem Einzelapartment alleine wohnen, in einer Zweier-Wohngemeinschaft, in einer Dreier-Wohngemeinschaft und so weiter. Wenn du möchtest, kannst du sogar in einer Zehner-WG wohnen. Alle Studentenwohnheime haben die gleiche Grundausstattung.
Alle Apartments und Zimmer haben natürlich ein Bett inklusive Matratze, einen Schreibtisch sowie einen Stuhl, außerdem einen Schrank und ein Regal. Damit du etwas kochen kannst, gibt es auch eine Küche mit Herd, Mikrowelle, Kühlschrank und weiteren Geräten.
Was das kostet, fragst du dich? Du bezahlst immer eine Komplettmiete pro Monat. Darin sind alle Kosten enthalten – also Betriebskosten inklusive Wasser, Heizung und Warmwasser. Im Dunkeln musst du natürlich auch nicht sitzen: Es gibt Strom, einen TV-Anschluss und einen Datennetzanschluss inklusive Internet.
Was? Du möchtest am liebsten gleich einziehen, Lars? Aber du brauchst erst einmal einen Mietvertrag. Dafür brauchst du einen Computer mit Internetanschluss. Schau dir alle Wohnheime im Detail an und such dir dein neues Zuhause aus. Danach kannst du dich direkt online für einen Wohnheimplatz bewerben. Ein kleiner Tipp: Mach das möglichst frühzeitig. Bis zum Abschluss deines Mietvertrages kannst du dich übrigens jederzeit noch umentscheiden.
Du brauchst auch noch keine Zusage der Uni und keine Immatrikulationsbescheinigung. Ab Mitte August kommt dein Mietvertrag als PDF-Datei per E-Mail an. Den Vertrag druckst du aus und unterschreibst ihn. Danach schickst du den unterzeichneten Vertrag per Post an dein Studentenwerk, und dann kannst du anfangen, deine Sachen zu packen.
Sei schlau, sei wie Lars, und wohne im Studentenwohnheim!
1. Antragsstellung, Fristen
Die Anträge für das Wintersemester sind bis zum 31. August und für das Sommersemester bis zum 28. Februar des laufenden Jahres zu stellen. Später eingehende Anträge können nur im Rahmen der vorgehaltenen Reservierungen gemäß Punkt 3.1 bis 3.2 oder möglicher noch freier Wohnheimplätze berücksichtigt werden.
Die Anträge werden nach Eingang in einer Warteliste registriert. Nach Antragstellung erfolgt eine regelmäßige Abfrage per automatisch generierter E-Mail über das noch bestehende Interesse. Fortbestehendes Interesse wird durch die Bewerber über die Betätigung eines Links bestätigt. Bei Nichtantwort werden Bewerber aus der Interessentenliste gestrichen.
2. Antragsbearbeitung, Angebotsunterbreitung
2.1 Die Unterbreitung von Wohnraumangeboten erfolgt per E-Mail nach der unter Punkt 2 genannten Warteliste unter Berücksichtigung sozialer und studienorganisatorisch bedingter Kriterien in der nachfolgend festgelegten Reihenfolge unter Berücksichtigung der Vereinbarungen mit den Hochschulen.
Nichtäußerung oder nicht fristgerechte Rückäußerung gemäß Angebotsunterbreitung wird wie Ablehnung durch den Antragsteller behandelt. Der Antragsteller wird von der Warteliste gestrichen.
Die Wohnwünsche werden im Rahmen der freien Wohnplatzkapazität zum Vertragsbeginn nach der nachfolgend genannten Reihenfolge bei der Angebotsunterbreitung berücksichtigt.
2.2 Kontingente im Rahmen der Vereinbarungen mit den Hochschulen
2.3 Soziale und studienorganisatorische Kriterien
Antragsteller mit Heimatwohnsitz am Studienstandort und/oder ab dem vollendeten 30. Lebensjahr erhalten erst ein Wohnraumangebot des Studentenwerkes Halle, wenn die vorher genannten Antragsteller mit Wohnraum versorgt sind. Antragsteller mit Heimatwohnsitz am Studienstandort müssen vor Abschluss eines Mietvertrages eine Vormieterbescheinigung vorlegen.
3. Not- und Härtefälle
Not- und Härtefälle werden zur Beratung an den Bereich Soziales verwiesen.
Zur Begründung, Aktualisierung, Durchführung und Beendigung von Mietverhältnissen in den Wohnheimen des Studentenwerkes Halle sowie zur Erhebung und Einziehung der Miete gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 StuWG "Errichtung, Betrieb, Unterhaltung und Vermittlung von Wohnheimplätzen" werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen sowie gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (s. o. gesetzliche Aufgabe gemäß StuWG) vom Studentenwerk Halle sowie von der Fa. tl1 GmbH, welche die Online-Wohnheimanmeldung im Auftrag des Studentenwerkes Halle umsetzt, personenbezogene Daten erhoben.
Bitte informiert Euch hierzu vor der Antragstellung in unserer Datenschutzerklärung.
Allgemeine Mietbedingungen des Studentenwerkes Halle; gültig bis 30.09.2024
Allgemeine Mietbedingungen des Studentenwerkes Halle; gültig ab 01.10.2024
Gebühren- und Leistungskatalog ab Juli 2024
Hausordnung des Studentenwerkes Halle
Nutzungsordnung für den Datennetzzugang
Formular für Umzüge innerhalb der Wohnheime des Studentenwerkes Halle
Antrag auf Verlängerung des Mietverhältnisses
Formular zur Kündigung des Mietverhältnisses - gemäß der Fassung Allgemeine Mietbedingungen vom 01.10.2024
Formular zur Kündigung des Mietverhältnisses - gemäß der Fassung Allgemeine Mietbedingungen vom 28.04.2021
Hauptsachbearbeiter Kaufmännisches Gebäudemanagement/Wohnen
Tel: +49 345 6847 419
