Studentenwerk Halle

Panorama Mensa Tulpe; Foto: Thomas Faust

So funktioniert die Wohnheimplatz-Bewerbung

  1. Lies die Richtlinien zur Vergabe von Wohnheimplätzen
  2. Informiere dich darüber, was mit deinen Daten passiert und lies die Datenschutzerklärung
  3. Ruf das Portal zur Wohnheimplatz-Bewerbung auf und bewirb dich

Wie du einfach dein Studentenwohnheim findest – Schritt für Schritt erklärt

Transkript zum Video

00:00 Intro: Lars möchte ins Studentenwohnheim

Das ist Lars. Lars möchte während seines Studiums im Studentenwohnheim wohnen, aber er weiß nicht, wie er das am besten anstellt. Keine Sorge, Lars, das ist ganz einfach. Wir helfen dir. Du fragst dich, ob alle Studentenwohnheime gleich sind? Nein, jedes Studentenwohnheim ist einzigartig.

00:30 Unterschiedliche Wohnheimarten

So gibt es zum Beispiel Studentenwohnheime mit vielen und mit wenigen Mieterinnen. Du kannst aber auch in einem Einzelapartment alleine wohnen, in einer Zweier-Wohngemeinschaft, in einer Dreier-Wohngemeinschaft und so weiter. Wenn du möchtest, kannst du sogar in einer Zehner-WG wohnen. Alle Studentenwohnheime haben die gleiche Grundausstattung.

01:10 Einzelzimmer, WG oder Apartment – Ausstattung

Alle Apartments und Zimmer haben natürlich ein Bett inklusive Matratze, einen Schreibtisch sowie einen Stuhl, außerdem einen Schrank und ein Regal. Damit du etwas kochen kannst, gibt es auch eine Küche mit Herd, Mikrowelle, Kühlschrank und weiteren Geräten.

01:50 Komplettmiete: Kosten & Nebenkosten

Was das kostet, fragst du dich? Du bezahlst immer eine Komplettmiete pro Monat. Darin sind alle Kosten enthalten – also Betriebskosten inklusive Wasser, Heizung und Warmwasser. Im Dunkeln musst du natürlich auch nicht sitzen: Es gibt Strom, einen TV-Anschluss und einen Datennetzanschluss inklusive Internet.

02:30 Mietvertrag & Bewerbung

Was? Du möchtest am liebsten gleich einziehen, Lars? Aber du brauchst erst einmal einen Mietvertrag. Dafür brauchst du einen Computer mit Internetanschluss. Schau dir alle Wohnheime im Detail an und such dir dein neues Zuhause aus. Danach kannst du dich direkt online für einen Wohnheimplatz bewerben. Ein kleiner Tipp: Mach das möglichst frühzeitig. Bis zum Abschluss deines Mietvertrages kannst du dich übrigens jederzeit noch umentscheiden.

03:10 Unterlagen und PDF-Vertrag

Du brauchst auch noch keine Zusage der Uni und keine Immatrikulationsbescheinigung. Ab Mitte August kommt dein Mietvertrag als PDF-Datei per E-Mail an. Den Vertrag druckst du aus und unterschreibst ihn. Danach schickst du den unterzeichneten Vertrag per Post an dein Studentenwerk, und dann kannst du anfangen, deine Sachen zu packen.

03:50 Fazit

Sei schlau, sei wie Lars, und wohne im Studentenwohnheim!

Richtlinien zur Vergabe von Wohnheimplätzen

1.    Antragsstellung, Fristen

Die Anträge für das Wintersemester sind bis zum 31. August und für das Sommersemester bis zum 28. Februar des laufenden Jahres zu stellen. Später eingehende Anträge können nur im Rahmen der vorgehaltenen Reservierungen gemäß Punkt 3.1 bis 3.2 oder möglicher noch freier Wohnheimplätze berücksichtigt werden. 

Die Anträge werden nach Eingang in einer Warteliste registriert. Nach Antragstellung erfolgt eine regelmäßige Abfrage per automatisch generierter E-Mail über das noch bestehende Interesse. Fortbestehendes Interesse wird durch die Bewerber über die Betätigung eines Links bestätigt. Bei Nichtantwort werden Bewerber aus der Interessentenliste gestrichen.

2.    Antragsbearbeitung, Angebotsunterbreitung

2.1  Die Unterbreitung von Wohnraumangeboten erfolgt per E-Mail nach der unter Punkt 2 genannten Warteliste unter Berücksichtigung sozialer und studienorganisatorisch bedingter Kriterien in der nachfolgend festgelegten Reihenfolge unter Berücksichtigung der Vereinbarungen mit den Hochschulen.

Nichtäußerung oder nicht fristgerechte Rückäußerung gemäß Angebotsunterbreitung wird wie Ablehnung durch den Antragsteller behandelt. Der Antragsteller wird von der Warteliste gestrichen.

Die Wohnwünsche werden im Rahmen der freien Wohnplatzkapazität zum Vertragsbeginn nach der nachfolgend genannten Reihenfolge bei der Angebotsunterbreitung berücksichtigt. 

2.2  Kontingente im Rahmen der Vereinbarungen mit den Hochschulen

  • Reservierung von 10% der zum Semesterbeginn freien Plätze für Programm- und Austauschstudenten nach Vereinbarung mit den Hochschulen am Studienstandort,
  • Reservierung von 10% der zum Semesterbeginn freien Plätze für Studierende des Studienkollegs nach Vereinbarung mit den Hochschulen am Studienstandort, 
  • Reservierung von 10 % der zum Semesterbeginn freien Plätze für NC-Studenten

2.3  Soziale und studienorganisatorische Kriterien

  • schwerbehinderte Studierende sowie Studierende mit Kind
  • Studienanfänger
  • Antragsteller, die ihr Masterstudium am Studienstandort beginnen
  • Studierende höherer Fachsemester, die im Rahmen ihrer Ausbildung bisher noch keinen Wohnheimplatz am Studienstandort in Anspruch genommen haben
  • internationale Promotionsstudenten
  • Promotionsstudenten
  • Antragsteller mit einer Immatrikulationsbescheinigung von Hochschulen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Studentenwerkes Halle im Rahmen des bilateralen Austausches zwischen den Bildungseinrichtungen und

Antragsteller mit Heimatwohnsitz am Studienstandort und/oder ab dem vollendeten 30. Lebensjahr erhalten erst ein Wohnraumangebot des Studentenwerkes Halle, wenn die vorher genannten Antragsteller mit Wohnraum versorgt sind. Antragsteller mit Heimatwohnsitz am Studienstandort müssen vor Abschluss eines Mietvertrages eine Vormieterbescheinigung vorlegen.

3.    Not- und Härtefälle

Not- und Härtefälle werden zur Beratung an den Bereich Soziales verwiesen.

Hinweise zum Datenschutz

Zur Begründung, Aktualisierung, Durchführung und Beendigung von Mietverhältnissen in den Wohnheimen des Studentenwerkes Halle sowie zur Erhebung und Einziehung der Miete gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 StuWG  "Errichtung, Betrieb, Unterhaltung und Vermittlung von Wohnheimplätzen" werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen sowie gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (s. o. gesetzliche Aufgabe gemäß StuWG) vom Studentenwerk Halle sowie von der Fa. tl1 GmbH, welche die Online-Wohnheimanmeldung im Auftrag des Studentenwerkes Halle umsetzt, personenbezogene Daten erhoben. 

Bitte informiert Euch hierzu vor der Antragstellung in unserer Datenschutzerklärung.

Wichtige Dokumente rund um das studentische Wohnen

Kontakt

Das Porträt eines jungen Mannes mit hellbraunen kurzen Haaren, der eine schwarze runde Brille und ein schwarzes Hemd trägt.

Sebastian Heubach

Hauptsachbearbeiter Kaufmännisches Gebäudemanagement/Wohnen

Tel: +49 345 6847 419

s.heubach@studentenwerk-halle.de

Ort

Studentenwerk Halle - Verwaltung

Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle

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