Studentenwerk Halle
Ihr findet alle Formblätter, Hinweise sowie Tipps & Tricks auf der BAföG-Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bafög.de.
Die Antragstellung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Für einen schriftlichen Antrag könnt ihr die Formblätter unter www.BAföG.de herunterladen oder aber in unseren Beratungsstellen erhalten. Reicht dann die ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente persönlich ein oder schickt sie mit der Post an uns!
Die elektronische Antragstellung ist unter www.bafög-digital.de möglich. Diese Form der Antragstellung empfehlen wir Euch, weil damit eine schnellere Bearbeitung ermöglicht und außerdem viel Papier gespart wird.
Fristwahrend ist aber auch ein formloser Antrag - zur Not auch auf einem Bierdeckel - möglich.
Eure Ausbildungsförderung sollte möglichst vor der Immatrikulation beantragt werden. Das heißt, bei einem Erstantrag zum Wintersemester schon im Juni oder Juli und bei einem Wiederholungsantrag bereits im Januar zum Sommersemester bzw. im Juli zum Wintersemester. Von der vollständigen Antragstellung bis zur ersten Zahlung dauert es in der Regel rund 8 Wochen.
Ausbildungsförderung wird nicht rückwirkend gewährt, sondern erst vom Monat der Antragstellung an bzw. ab Beginn des Monats, in dem die Ausbildung aufgenommen wird.
Sollten wir bei der Antragsbearbeitung feststellen, dass Unterlagen, Nachweise usw. fehlen, informieren wir Euch auf dem Postweg, sodass Ihr diese Unterlagen nachreichen könnt. Bis zur Vorlage der vollständigen Unterlagen können wir Euren Antrag nicht abschließend bearbeiten, d. h. dann verzögert sich die Antragsbescheidung.
Wenn Ihr sichergehen möchtet, dass Ihr von Anfang an alle Unterlagen vollständig einreicht, empfehlen wir Euch vorab einen Beratungstermin. Diesen könnt Ihr schnell, einfach und sicher in unserem Beratungskalender reservieren oder telefonisch ganz individuell vereinbaren.
In der Regel wird bei einem Antrag für ein Jahr entschieden. Ist Eure Ausbildung dann noch nicht abgeschlossen, solltet Ihr rechtzeitig einen Folgeantrag stellen. Wenn keine Unterbrechungen bei den Geldeingängen eintreten sollen, muss der Antrag dem Amt spätestens zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums vorliegen.
Formloser Antrag zur fristwahrenden BAföG-Antragstellung
Im Rahmen der Antragstellung BAföG und ggfs. späterer Ausbildungsförderung erheben wir von Euch personenbezogene Daten. Informiert Euch zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung!
Fragen? Ruft uns kostenfrei* an!
Wochentags von 9.00 bis 17.00 Uhr
*Gebührenfrei aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.