Du findest alle Formblätter, Hinweise sowie Tipps & Tricks auf der BAföG-Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bafög.de.
Die Antragstellung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Für einen schriftlichen Antrag kannst du die Formblätter unter www.BAföG.de herunterladen oder aber in unseren Beratungsstellen erhalten. Reiche dann die ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente persönlich ein oder schicke sie mit der Post an uns!
Die elektronische Antragstellung ist unter www.bafoeg-digital.de möglich. Diese Form der Antragstellung empfehlen wir dir, weil damit eine schnellere Bearbeitung ermöglicht und außerdem viel Papier gespart wird.
Fristwahrend ist aber auch ein formloser Antrag - zur Not auch auf einem Bierdeckel - möglich.
Deine Ausbildungsförderung sollte möglichst vor der Immatrikulation beantragt werden. Das heißt, bei einem Erstantrag zum Wintersemester schon im Juni oder Juli und bei einem Wiederholungsantrag bereits im Januar zum Sommersemester bzw. im Juli zum Wintersemester. Von der vollständigen Antragstellung bis zur ersten Zahlung dauert es in der Regel rund 8 Wochen.
Ausbildungsförderung wird nicht rückwirkend gewährt, sondern erst vom Monat der Antragstellung an bzw. ab Beginn des Monats, in dem die Ausbildung aufgenommen wird.
Sollten wir bei der Antragsbearbeitung feststellen, dass Unterlagen, Nachweise usw. fehlen, informieren wir dich auf dem Postweg, sodass du diese Unterlagen nachreichen kannst. Bis zur Vorlage der vollständigen Unterlagen können wir deinen Antrag nicht abschließend bearbeiten, d. h. dann verzögert sich die Antragsbescheidung.
Wenn du sichergehen möchtest, dass du von Anfang an alle Unterlagen vollständig einreichst, empfehlen wir dir vorab einen Beratungstermin. Diesen kannst du schnell, einfach und sicher in unserem Beratungskalender reservieren oder telefonisch ganz individuell vereinbaren.
In der Regel wird bei einem Antrag für ein Jahr entschieden. Ist deine Ausbildung dann noch nicht abgeschlossen, solltet du rechtzeitig einen Folgeantrag stellen. Wenn keine Unterbrechungen bei den Geldeingängen eintreten sollen, muss der Antrag dem Amt spätestens zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums vorliegen.
Formloser Antrag zur fristwahrenden BAföG-Antragstellung
Im Rahmen der Antragstellung BAföG und ggfs. späterer Ausbildungsförderung erheben wir von dir personenbezogene Daten. Informiere dich zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung!