Studentenwerk Halle

Eine Frau hält ein Kind auf dem Arm und schüttelt einem Mann die Hand. Sie sitzen an einem Tisch in einem Raum mit Bücherregal im Hintergrund. Die Frau lächelt freundlich, während das Kind neugierig schaut.

Begrüßungsgeld für neugeborene Kinder studentischer Eltern

Ihr seid während Eures Studiums Mama oder Papa geworden? Wir gratulieren Euch und möchten Euch unterstützen.

Ihr erhaltet von uns zur Geburt Eures Kindes während Eures Studiums 100 Euro. Was Ihr damit macht, ist Euch überlassen. Wir wissen nämlich aus Erfahrung, dass jedes studentische Elternteil ganz eigene Bedürfnisse und Voraussetzungen hat. Manche nutzen das Geld für die Erstausstattung, andere investieren in einen guten Kinderwagen ...

Voraussetzung für das Begrüßungsgeld ist, dass der studierende Elternteil für das jeweils maßgebliche Semester den Semesterbeitrag entrichtet hat.
Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Begrüßungsgeldes besteht nicht, sondern nur im Rahmen der verfügbaren Semesterbeiträge.

Die Antragstellung ist innerhalb von sechs Kalendermonaten nach der Geburt des Kindes vorzunehmen. Es ist lediglich die Abstammungsurkunde des Kindes und die Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.
Das Antragsformular findet ihr im Dokumentenbereich auf dieser Seite.

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→ zur Datenschutzerklärung

Im Rahmen der Antragstellung für das Begrüßungsgeld und ggfs. späterer Abrechnungen erheben wir von Euch personenbezogene Daten. Informiert Euch zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung!

Studieren mit Kind - Wir machen's möglich!

Mit vielen, ganz verschiedenen Angeboten helfen wir dir, dein Studium und deine kleine Familie unter einen Hut zu bekommen:

Wie wir dir ganz individuell helfen können, erfährst du bei uns in der Beratung zum Studieren mit Kind.

Ort

Beratungsstelle Sozialberatung

Geiststr. 1
06108 Halle (Saale)

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