Leistungsnachweis nach § 48 BAföG
Nach § 48 BAföG ist zu Beginn des 5. Fachsemsters ein Leistungsnachweis vorzulegen. Dieser Nachweis wird von den Hochschulen ausgestellt.
Auf den nachfolgenden Seiten findet Ihr die unterschriftsberechtigten Personen nach Hochschule und Studiengang.
Wir bemühen uns um korrekte Angaben
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. In der Liste werden die uns von den Hochschulen aktuell zur Verfügung gestellten Informationen dargestellt. Leider erhalten wir nicht immer eine Änderungsmitteilung von Seiten der Hochsschulen, so dass auch Personen noch als unterschriftsberechtigt geführt werden, die möglicherweise nicht mehr an der Hochschule beschäftigt sind.
Bitte meldet Fehler direkt beim Fachbereich, damit der Fachbereich uns die Änderungen schriftlich anzeigen kann.
Hotline: 0800 6847209
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Wochentags von 9.00 bis 17.00 Uhr
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Lehramtsstudiengang?
Bei den modularisierten Lehramtsamtsstudiengängen wird der Leistungsnachweis vom Institut für Lehrerbildung ausgestellt. Seid Ihr nicht modularisierte Lehramtsstudenten/innen? Dann wendet Euch bitte an die für Eure Fächer zuständigen Fachbereiche/Prüfungsämter.