Leistungsnachweis nach § 48 BAföG
Nach § 48 BAföG ist zu Beginn des 5. Fachsemesters ein Leistungsnachweis vorzulegen. Dieser Nachweis wird von den Hochschulen ausgestellt.
Auf den nachfolgenden Seiten findest du die unterschriftsberechtigten Personen nach Hochschule und Studiengang.
Wir bemühen uns um korrekte Angaben
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. In der Liste werden die uns von den Hochschulen aktuell zur Verfügung gestellten Informationen dargestellt. Leider erhalten wir nicht immer eine Änderungsmitteilung von Seiten der Hochsschulen, so dass auch Personen noch als unterschriftsberechtigt geführt werden, die möglicherweise nicht mehr an der Hochschule beschäftigt sind.
Bitte meldet Fehler direkt beim Fachbereich, damit der Fachbereich uns die Änderungen schriftlich anzeigen kann.
Lehramtsstudiengang?
Bei den modularisierten Lehramtsamtsstudiengängen wird der Leistungsnachweis vom Institut für Lehrerbildung ausgestellt. Bist du nicht modularisierte Lehramtsstudent/in? Dann wende dich bitte an die für deine Fächer zuständigen Fachbereiche/Prüfungsämter.